Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)
Stand: 14. September 2026
zwischen dem Kunden als Verantwortlichem (nachfolgend „Kunde“) und der
TALEDRAFT GmbH
Klaus-Kordel-Straße 4
54296 Trier
Deutschland
Amtsgericht Wittlich, HRB 44322
Geschäftsführer: Kristof Heil
E-Mail: info@life-moments.app
als Auftragsverarbeiter (nachfolgend „Anbieter“) nach Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
§ 1 Gegenstand, Rollen und Zustandekommen
(1) Der Anbieter betreibt den Dienst „lifemoments“ zum gemeinsamen Sammeln von Fotos einer Veranstaltung (§ 2 der AGB). Veranstaltet der Kunde als Unternehmer (§ 14 BGB) ein Event im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit, etwa eine Firmenfeier, eine Kundenveranstaltung oder eine Messe, ist er für die personenbezogenen Daten seiner Gäste und der auf den Aufnahmen abgebildeten Personen Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Anbieter verarbeitet diese Daten beim Betrieb des Dienstes in seinem Auftrag als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO). Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien für diese Verarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.
(2) Die Begriffe „Kunde“, „Veranstalter“, „Gast“, „Event“, „Share-Link“ und „Diashow“ verwendet dieser Vertrag so wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 1). Gegenstand, Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung, die Datenarten und die betroffenen Personen beschreibt Anlage 1, die technischen und organisatorischen Maßnahmen Anlage 2, die Unterauftragsverarbeiter Anlage 3.
(3) Nicht Gegenstand dieses Vertrags sind Daten, die der Anbieter in eigener Verantwortung verarbeitet: die Daten des Kunden selbst (Konto, Abonnement, Zahlung, Kontaktanfragen) sowie die Daten von Gästen privater Events, die ein Verbraucher veranstaltet (§ 11 Abs. 3 der AGB). Für diese Verarbeitungen gilt die Datenschutzerklärung.
(4) Dieser Vertrag wird mit dem Abschluss eines Abonnements Bestandteil des Nutzungsvertrags, soweit der Kunde Unternehmer ist und Events im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit veranstaltet; einer gesonderten Erklärung bedarf es nicht (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Der Kunde kann den Vertrag jederzeit unter life-moments.app/avv abrufen, speichern und ausdrucken. Auf Verlangen stellt der Anbieter ihn in Textform bereit.
(5) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den AGB geht dieser Vertrag für die Auftragsverarbeitung vor. Zwingende Vorschriften des Datenschutzrechts gehen beiden vor.
§ 2 Dauer und Ort der Verarbeitung
(1) Die Laufzeit dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags. Endet der Nutzungsvertrag oder das Abonnement, gilt dieser Vertrag fort, bis der Anbieter die im Auftrag verarbeiteten Daten nach § 9 gelöscht hat.
(2) Die Verarbeitung findet ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland statt (Anlage 1 und 3). Eine Verarbeitung in Ländern außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums findet nicht statt; sie bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform und der Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO.
§ 3 Weisungen
(1) Der Anbieter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Die Weisungen erteilt der Kunde in erster Linie durch die Nutzung der Funktionen des Dienstes: Anlegen und Löschen von Events, Anzeige der Aufnahmen in der Diashow, Löschen einzelner Aufnahmen, Auschecken von Gästen, Sperren und Entsperren von Geräten, Erzeugen und Löschen von Share-Links sowie Herunterladen der Aufnahmen. Diese Weisungen werden durch ihre Ausführung im Dienst dokumentiert.
(2) Weitergehende oder abweichende Weisungen erteilt der Kunde in Textform an info@life-moments.app. Mündliche Weisungen bestätigt er unverzüglich in Textform. Weisungen, die den in den AGB vereinbarten Leistungsumfang verändern, bedürfen einer Vereinbarung der Parteien; der Anbieter darf für ihre Umsetzung eine angemessene Vergütung verlangen, die er dem Kunden vorher mitteilt.
(3) Ist der Anbieter der Auffassung, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften verstößt, informiert er den Kunden unverzüglich (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Er darf die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung bestätigt oder ändert.
(4) Weisungsberechtigt ist der Inhaber des Kundenkontos sowie jede Person, die der Kunde dem Anbieter in Textform benennt. Weisungen nimmt beim Anbieter die Geschäftsführung entgegen.
(5) Ist der Anbieter durch das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zu einer Verarbeitung verpflichtet, teilt er dem Kunden diese Anforderung vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
§ 4 Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter verarbeitet die Daten ausschließlich zum Betrieb des Dienstes für die Events des Kunden. Er wertet die Inhalte der Aufnahmen nicht aus, setzt keine Bild- oder Gesichtserkennung ein und nutzt die Daten nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht für Werbung. Der Kunde gestattet dem Anbieter, aus der Verarbeitung Kennzahlen ohne Personenbezug zu bilden (etwa die Anzahl der eingecheckten Geräte und der Aufnahmen, die Datenmenge und auf die volle Stunde gekürzte Zeitpunkte) und sie für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Dienstes zu nutzen. Die Kennzahlen lassen sich keinem Gast und nach der Löschung des Events auch keinem Kunden mehr zuordnen (Datenschutzerklärung, Abschnitt 14).
(2) Der Anbieter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Diese Personen sehen Aufnahmen und Gästedaten nicht regelmäßig ein, sondern nur, soweit dies zur Beseitigung einer Störung, für den Support des Kunden oder zur Prüfung einer Meldung nach § 13 der AGB erforderlich ist.
(3) Der Anbieter trifft die in Anlage 2 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und hält sie während der Laufzeit aufrecht. Er darf sie an den Stand der Technik anpassen, solange das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird; wesentliche Änderungen teilt er dem Kunden nach § 11 Abs. 1 mit.
(4) Der Anbieter fertigt von den Daten keine Kopien an, die nicht für die Vertragserfüllung erforderlich sind. Erforderlich sind insbesondere die serverseitig erzeugten verkleinerten Fassungen der Aufnahmen für Galerie und Diashow. Sicherungskopien der Datenbank und der Aufnahmen legt der Anbieter nicht an (§ 10 Abs. 1 der AGB).
(5) Der Anbieter hat keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Ansprechpartner für alle Fragen zu diesem Vertrag ist die Geschäftsführung unter info@life-moments.app.
(6) Der Anbieter führt das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO und unterstützt den Kunden bei dessen eigenem Verzeichnis mit den Angaben aus den Anlagen 1 bis 3.
(7) Wendet sich eine Aufsichtsbehörde oder ein Dritter wegen der im Auftrag verarbeiteten Daten an den Anbieter, informiert er den Kunden unverzüglich, soweit gesetzlich zulässig, und gibt Daten nur heraus, wenn er dazu rechtlich verpflichtet ist.
§ 5 Unterstützung des Kunden
(1) Rechte der betroffenen Personen. Anfragen von Gästen oder abgebildeten Personen, die den Anbieter erreichen und ein Event des Kunden betreffen, leitet der Anbieter unverzüglich an den Kunden weiter; er beantwortet sie nicht selbst, sondern verweist die anfragende Person an den Kunden. Der Anbieter unterstützt den Kunden mit den ihm verfügbaren Informationen und den Funktionen des Dienstes bei der Erfüllung der Rechte aus Art. 15 bis 22 DSGVO, insbesondere bei Auskunft, Berichtigung und Löschung. Da der Anbieter von Gästen keine Identitätsdaten erhebt, kann er einen Gast nur über das Event, die betreffenden Aufnahmen oder die Geräte-Kennung zuordnen (Art. 11 DSGVO). Gäste können ihre eigenen Aufnahmen in der App löschen, solange sie im Event eingecheckt sind; der Kunde kann jede Aufnahme jederzeit im Konto löschen.
(2) Sicherheit, Meldungen und Folgenabschätzung. Der Anbieter unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO: bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei der Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde und an die betroffenen Personen (§ 6), bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung und bei einer vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde.
(3) Vergütung. Unterstützung, die der Anbieter über die Funktionen des Dienstes und die Bereitstellung vorhandener Informationen hinaus erbringt, darf er nach angemessenem Aufwand vergüten lassen, wenn er den Kunden vorher darauf hinweist. Das gilt nicht, soweit die Unterstützung durch eine Pflichtverletzung des Anbieters veranlasst ist.
§ 6 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
(1) Der Anbieter meldet dem Kunden jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die die im Auftrag verarbeiteten Daten betrifft, unverzüglich nach Kenntnis, spätestens innerhalb von 48 Stunden, per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse. Die Meldung enthält, soweit bekannt, die Art der Verletzung, die Kategorien und die ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen sowie die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen (Art. 33 Abs. 3 DSGVO). Liegen noch nicht alle Informationen vor, liefert der Anbieter sie ohne unangemessene Verzögerung nach.
(2) Der Anbieter ergreift unverzüglich die Maßnahmen, die zur Sicherung der Daten und zur Begrenzung möglicher nachteiliger Folgen erforderlich sind, und stimmt sie mit dem Kunden ab, soweit die Zeit dies erlaubt.
(3) Die Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) und die Benachrichtigung der betroffenen Personen (Art. 34 DSGVO) obliegen dem Kunden. Betrifft die Verletzung zugleich Daten, für die der Anbieter Verantwortlicher ist, erfüllt er seine eigenen Pflichten daneben.
§ 7 Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Kunde genehmigt allgemein den Einsatz der in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).
(2) Beabsichtigt der Anbieter, einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen oder einen bestehenden zu ersetzen, teilt er dies dem Kunden mindestens vier Wochen vorher per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse mit und benennt Name, Anschrift, Leistung und Ort der Verarbeitung. Der Kunde kann der Änderung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund in Textform widersprechen. Widerspricht er nicht, gilt die Änderung als genehmigt; hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht er und finden die Parteien keine Lösung, kann jede Partei den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; für die Löschung gilt § 9.
(3) Der Anbieter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter durch einen Vertrag nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO zu denselben Datenschutzpflichten, die in diesem Vertrag festgelegt sind, insbesondere zu hinreichenden Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Kommt der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten nicht nach, haftet der Anbieter gegenüber dem Kunden für dessen Pflichterfüllung.
(4) Keine Unterauftragsverarbeitung im Sinne dieses Vertrags sind Nebenleistungen ohne Zugriff auf die im Auftrag verarbeiteten Daten, etwa Telekommunikations- und Transportdienste oder Wartung ohne Datenzugriff, sowie Leistungen, die nicht der Anbieter beauftragt, etwa der Bezug der lifemoments-App durch Gäste über die App-Stores von Apple und Google, die dabei in eigener Verantwortung handeln.
§ 8 Nachweise und Kontrollen
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlich sind (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO). Dazu gehören dieser Vertrag mit seinen Anlagen, Auskünfte zu den Maßnahmen nach Anlage 2 und zu den Unterauftragsverarbeitern sowie deren Zertifikate und Berichte, soweit diese sie bereitstellen. Der Kunde stellt seine Fragen in Textform; der Anbieter beantwortet sie innerhalb einer angemessenen Frist.
(2) Der Kunde darf die Einhaltung dieses Vertrags einmal je Kalenderjahr sowie bei einem konkreten Anlass (etwa einer Verletzung nach § 6 oder einer Anordnung einer Aufsichtsbehörde) selbst oder durch einen von ihm beauftragten, zur Vertraulichkeit verpflichteten Prüfer überprüfen. Die Prüfung ist mindestens vier Wochen vorher in Textform anzukündigen, findet während der üblichen Geschäftszeiten statt und darf den Betrieb des Dienstes nicht unangemessen stören. Der Prüfer darf kein Wettbewerber des Anbieters sein. Die Kosten der Prüfung trägt der Kunde; den Aufwand des Anbieters vergütet er angemessen, sofern die Prüfung keine wesentlichen Pflichtverstöße des Anbieters aufdeckt.
(3) Ein Zutritt zu den Rechenzentren der Unterauftragsverarbeiter ist nicht möglich. Für sie erbringt der Anbieter den Nachweis durch deren Zertifikate, Prüfberichte oder Selbstauskünfte.
(4) Kontrollen einer Aufsichtsbehörde duldet der Anbieter und unterstützt sie. Über Kontrollmaßnahmen, die die im Auftrag verarbeiteten Daten betreffen, informiert er den Kunden unverzüglich, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Löschung und Rückgabe
(1) Während der Laufzeit löscht der Kunde Daten selbst über die Funktionen des Dienstes: einzelne Aufnahmen, Sperren, Share-Links und ganze Events mit allen zugehörigen Aufnahmen, Gast-Sitzungen und Sperren. Jede Löschung wirkt unmittelbar und endgültig, weil der Anbieter keine Sicherungskopien anlegt (§ 10 Abs. 1 der AGB); das Original und alle verkleinerten Fassungen werden aus dem Objektspeicher entfernt.
(2) Der Kunde kann die Aufnahmen seiner Events jederzeit während der Laufzeit im Konto einzeln oder gesammelt im Originalformat herunterladen; das ist die Rückgabe der Daten im Sinne von Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO. Nach dem Ende des Abonnements stellt der Anbieter die Aufnahmen bis zum Löschdatum auf Verlangen in Textform bereit (§ 10 Abs. 4 der AGB). Gast-Sitzungen, Sperren und Protokolle werden nicht zurückgegeben, sondern gelöscht; sie enthalten keine Angaben, die der Kunde außerhalb des Dienstes verwenden könnte.
(3) Endet das Abonnement, bleiben die Events und Aufnahmen noch 14 Tage gespeichert. Der Anbieter teilt dem Kunden das Löschdatum per E-Mail mit. Schließt der Kunde bis dahin kein neues Abonnement ab, löscht ein täglich laufender Vorgang ab diesem Datum alle Events des Kunden mit sämtlichen Aufnahmen, Gast-Sitzungen, Sperren und Share-Links endgültig (§ 10 Abs. 4 der AGB). Löscht der Kunde sein Konto, geschieht dies unverzüglich (§ 10 Abs. 5 der AGB). Eine frühere Löschung kann der Kunde jederzeit selbst vornehmen (Abs. 1).
(4) Einträge im Zugriffsprotokoll des Webservers werden nach 14 Tagen gelöscht; Zähler zum Schutz vor Missbrauch verfallen mit dem jeweiligen Zeitfenster. Kennzahlen ohne Personenbezug nach § 4 Abs. 1 bleiben erhalten.
(5) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters betreffen nur seine eigenen Rechnungs- und Buchungsdaten, nicht die im Auftrag verarbeiteten Daten.
(6) Auf Verlangen bestätigt der Anbieter dem Kunden die Löschung in Textform.
§ 10 Haftung
(1) Gegenüber den betroffenen Personen haften die Parteien nach Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis haftet jede Partei für den Teil des Schadens, der ihrem Anteil an der Verantwortung entspricht. Der Anbieter haftet dem Kunden für Schäden aus der Verarbeitung nur, wenn er seinen speziell den Auftragsverarbeitern auferlegten Pflichten aus der DSGVO nicht nachgekommen ist oder gegen rechtmäßig erteilte Weisungen des Kunden gehandelt hat (Art. 82 Abs. 2 DSGVO).
(2) Im Übrigen gilt für die Haftung zwischen den Parteien § 16 der AGB.
(3) Geldbußen, die gegen eine Partei verhängt werden, trägt diese Partei selbst.
§ 11 Änderungen, Kündigung, Schlussbestimmungen
(1) Der Anbieter darf diesen Vertrag einschließlich seiner Anlagen ändern, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt, etwa eine Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung, eine Änderung des Dienstes oder der eingesetzten Maßnahmen und Unterauftragsverarbeiter. Dafür gilt § 15 Abs. 1 der AGB entsprechend: Der Anbieter teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit; widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gilt sie als angenommen. Für den Wechsel von Unterauftragsverarbeitern gilt § 7 Abs. 2.
(2) Beide Parteien können den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund kündigen (§ 6 Abs. 4 der AGB). Ein schwerwiegender oder wiederholter Verstoß gegen diesen Vertrag ist ein wichtiger Grund.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Gerichtsstand gilt § 19 Abs. 2 der AGB.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Art. 28 DSGVO.
(5) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).
Anlage 1: Beschreibung der Verarbeitung
Gegenstand und Zweck
Bereitstellung des Dienstes lifemoments für die Events des Kunden: Gäste scannen den QR-Code des Events mit der lifemoments-App, nehmen Aufnahmen auf oder wählen sie aus und laden sie hoch. Der Anbieter speichert die Aufnahmen, erzeugt verkleinerte Fassungen, zeigt sie in der Diashow und im Konto des Kunden an, stellt sie zum Download bereit und macht sie über einen Share-Link zugänglich, wenn der Kunde einen solchen erzeugt. Der Kunde moderiert das Event, indem er Aufnahmen löscht, Gäste auscheckt und Geräte sperrt. Die Verarbeitung dient ausschließlich diesem Zweck.
Art der Verarbeitung
Erheben (Entgegennahme von Check-ins und Uploads), Speichern, Erzeugen verkleinerter Fassungen, Anzeigen in Diashow und Konto, Bereitstellen zum Abruf und Download, Übermitteln an die Empfänger eines Share-Links auf Weisung des Kunden, Sperren und Trennen von Geräten, Löschen.
Betroffene Personen
- Gäste, die mit der App an einem Event des Kunden teilnehmen;
- Personen, die auf hochgeladenen Aufnahmen abgebildet sind (Gäste, Mitarbeiter, Dienstleister und weitere Anwesende);
- Personen, die die Galerie eines Events über einen Share-Link aufrufen.
Datenarten
- Geräte- und Sitzungsdaten der Gäste: eine von der App erzeugte zufällige Geräte-Kennung, ein Sitzungs-Token (beim Anbieter nur als Hash gespeichert), die Zuordnung zum Event und der Ablaufzeitpunkt der Sitzung;
- Sperren: die Kombination aus Geräte-Kennung und Event;
- Aufnahmen: die Bilddatei mit ihrem Bildinhalt einschließlich der abgebildeten Personen, im Original mit den Metadaten der Kamera (EXIF-Daten wie Kameramodell, Aufnahmezeitpunkt und, falls das Gerät sie gespeichert hat, der Aufnahmeort als GPS-Koordinaten) sowie serverseitig erzeugte verkleinerte Fassungen ohne Metadaten;
- Angaben zu jeder Aufnahme: Dateiname, Größe, Dateityp, Zeitpunkt des Uploads, Geräte-Kennung des hochladenden Geräts und gegebenenfalls eine von der App vergebene Aufnahmekennung;
- Zugriffsprotokoll des Webservers bei Zugriffen der App und auf die Galerie: IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Adresse und Methode, Antwortstatus, Datenmenge, Bearbeitungsdauer, zuvor besuchte Seite (Referrer) und Browser- bzw. App-Kennung (User-Agent);
- Zähler zum Schutz vor Missbrauch: IP-Adresse mit der Anzahl der Anfragen je Zeitfenster, nur im Arbeitsspeicher.
Der Anbieter erhebt von Gästen keine Namen, Kontaktdaten oder sonstigen Identitätsdaten. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand der Verarbeitung; sie können jedoch aus dem Bildinhalt von Aufnahmen hervorgehen, etwa Hinweise auf Gesundheit, Religion oder ethnische Herkunft. Der Anbieter wertet Bildinhalte nicht aus. Der Kunde stellt sicher, dass die Verarbeitung solcher Aufnahmen auf seiner Seite rechtmäßig ist.
Dauer und Löschfristen
- Aufnahmen und die Angaben dazu: bis zur Löschung durch den Gast oder den Kunden, längstens bis zur Löschung des Events;
- Events mit Gast-Sitzungen, Sperren und Share-Links: bis zur Löschung durch den Kunden, spätestens 14 Tage nach dem Ende des Abonnements bzw. unverzüglich mit der Löschung des Kontos;
- Gast-Sitzungen: 365 Tage ab dem letzten Check-in; abgelaufene Sitzungen werden laufend entfernt;
- Zugriffsprotokoll: 14 Tage;
- Zähler zum Schutz vor Missbrauch: 15 Minuten bzw. eine Stunde.
Ort der Verarbeitung
Anwendung und Datenbank laufen auf einem vom Anbieter betriebenen Server der IONOS SE in einem Rechenzentrum in Deutschland; die Aufnahmen liegen im Objektspeicher der IONOS SE an den Standorten Berlin und Frankfurt am Main. Es gibt keine weiteren Kopien und kein Content Delivery Network.
Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Anbieter betreibt keine eigenen Serverräume. Die physische Sicherheit der Rechenzentren (Zutrittskontrolle, Stromversorgung, Brandschutz, Netzanbindung) gewährleistet der Unterauftragsverarbeiter IONOS SE nach seinen zertifizierten Verfahren. Die folgenden Maßnahmen betreffen die Anwendung und den Betrieb durch den Anbieter.
1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Zugangskontrolle: Der Zugang zum Server ist auf die mit dem Betrieb betrauten Personen beschränkt und erfolgt ausschließlich per SSH mit Schlüssel; eine Anmeldung mit Passwort ist deaktiviert. Eine Firewall lässt nur die für den Dienst benötigten Ports zu. Datenbank und Objektspeicher sind nur mit eigenen, auf den benötigten Umfang beschränkten Zugangsdaten erreichbar.
- Zugriffskontrolle: Aufnahmen sind nur über ein Kundenkonto, eine Gast-Sitzung oder einen Share-Link erreichbar; jede Anfrage wird serverseitig auf die Berechtigung geprüft. Passwörter und Sitzungs-Token werden ausschließlich als Hash gespeichert. Personen des Anbieters sehen Aufnahmen und Gästedaten nur in den Fällen des § 4 Abs. 2 ein.
- Trennungskontrolle: Die Daten werden logisch nach Konto und Event getrennt; Entwicklungs- und Produktionsumgebung sind getrennt.
- Pseudonymisierung und Datensparsamkeit: Gäste werden ausschließlich über eine zufällige Geräte-Kennung geführt; Namen und Kontaktdaten werden nicht erhoben.
2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Weitergabekontrolle: Alle Verbindungen sind mit TLS verschlüsselt; der Objektspeicher ist nicht öffentlich zugänglich. Eine Weitergabe an Dritte findet nur über den Share-Link statt, den allein der Kunde erzeugt und zurückzieht.
- Eingabekontrolle: Zu jeder Aufnahme werden der Zeitpunkt des Uploads und die Geräte-Kennung gespeichert; der Webserver protokolliert Zugriffe befristet zur Fehlerdiagnose und zur Abwehr von Angriffen. Eingehende Daten werden serverseitig geprüft.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b und c DSGVO)
- Server und Objektspeicher werden in Rechenzentren der IONOS SE in Deutschland betrieben.
- Die Schnittstelle begrenzt Zahl und Größe von Anfragen; Sicherheitsupdates werden zeitnah eingespielt; interne Fehler lösen eine Benachrichtigung des Anbieters aus.
- Der Anbieter legt keine Sicherungskopien der Datenbank und der Aufnahmen an. Eine Wiederherstellung gelöschter oder verlorener Daten ist nicht möglich und wird nicht geschuldet; der Kunde sichert die Aufnahmen seiner Events selbst durch Download (§ 10 Abs. 2 der AGB).
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)
- Datenschutz-Management: Der Anbieter prüft Maßnahmen und Rechtstexte bei jeder wesentlichen Änderung des Dienstes.
- Umgang mit Vorfällen: Meldeweg und Fristen nach § 6.
- Datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO): Gäste sehen nur ihre eigenen Aufnahmen; Share-Links entstehen nur auf Weisung des Kunden; die App enthält keine Analyse- oder Werbedienste.
- Auftragskontrolle: Unterauftragsverarbeiter werden nur mit einem Vertrag nach Art. 28 DSGVO eingesetzt (Anlage 3).
Anlage 3: Unterauftragsverarbeiter
- IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, Deutschland: Betrieb des Servers mit Anwendung und Datenbank, Objektspeicher für die Aufnahmen (Standorte Berlin und Frankfurt am Main) sowie E-Mail-Postfach, über das der Anbieter transaktionale E-Mails und automatische Fehlermeldungen versendet. Ort der Verarbeitung: Deutschland. Mit IONOS besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Weitere Dienstleister des Anbieters verarbeiten keine Daten, die Gegenstand dieses Vertrags sind: Stripe Payments Europe, Ltd. wickelt das Abonnement und die Zahlung des Kunden ab, Plausible Insights OÜ misst die Reichweite der Website, und die Friendly Captcha GmbH schützt die Formulare der Website und die Registrierung. Für diese Verarbeitungen ist der Anbieter Verantwortlicher (Datenschutzerklärung, Abschnitt 16). Apple und Google handeln beim Bezug der App über ihre Stores in eigener Verantwortung.